Ist Kurzzeitvermietung bei mir erlaubt?
In der Schweiz ist sie grundsätzlich erlaubt, die Regeln hängen aber stark von Gemeinde, Liegenschaft und Vertrag ab. Prüfen Sie diese fünf Punkte vor dem Start.
1. Bau- und Zonenordnung der Gemeinde
Gemeinden können Kurzzeitvermietung einschränken. Die Stadt Zürich rechnet sie je nach Bauzone an den Wohnanteil an, und das Bundesgericht hat diese Regelung 2026 bestätigt. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, was für Ihre Parzelle gilt.
2. Stockwerkeigentum
Prüfen Sie Reglement und Hausordnung. Beide können die Nutzung einschränken. Bei Unklarheiten lohnt sich die Abklärung vor dem ersten Gast.
3. Mietwohnungen
Wer selbst mietet, braucht die Zustimmung der Vermietung und muss die Bedingungen offenlegen.
4. Kurtaxe und Gästemeldung
Kurtaxen und Meldepflichten sind kantonal und kommunal geregelt. Klären Sie, wer abrechnet und an welche Stelle Gäste gemeldet werden.
5. Versicherung
Gebäude- und Haftpflichtversicherung müssen die Kurzzeitvermietung ausdrücklich abdecken. Plattformprogramme wie AirCover ersetzen das nicht in jedem Fall.
Stand November 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern, in der Stadt Zürich wird zudem über eine Obergrenze von 90 Tagen diskutiert.
Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.
Sie erhalten innert 24 Stunden eine persönliche Einschätzung. Wenn eine Langzeitmiete besser ist, sagen wir Ihnen das auch.